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Hallo, ich bin auf der Suche nach Kontakten oder Hilfen was die USA angeht, auf dieses Forum gestoßen. Eigentlich habe ich jemanden gesucht, der mir hier in Deutschland helfen kann, erstmal ein paar Infos zu bekommen, was das Leben, etc. in den USA angeht. Ich bin im Juni 2008 von meinem Mann mit in die USA genommen worden, weil er schon einmal dort und so begeistert war, dass er mir das Land unbedingt zeigen wollte. Dafür hatten wir hier im Reisebüro eine Rundreise durch den "goldenen Westen" geplant. Noch als wir da waren, war uns klar, dass wir auf jeden Fall wieder hin müssen, dann allerdings auf eigene Faust. Und wir haben es gemacht, dann für 4 Wochen und ich muss sagen, es war einfach zu kurz !!! Gerne würden wir dort leben. Da man das aber nicht einfach mal so machen kann, suchen wir jemanden, mit dem man erstmal bespricht, wie denn so die Chancen und Möglichkeiten aussehen. Wir sind schließlich keine 20 mehr, sondern 42 und sind hier in einem Beruf, wo wir unkündbar sind. Von daher muss das wohl gut überlegt werden. Vielleicht gibt es ja auch die Möglichkeit, so auf 2 Wohnsitzen ???? Gibt es da vielleicht Tips?
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Hallo!
Eine Moeglichkeit waere es(in bestimmten Faellen) sich vom Arbeitgeber in die USA versetzen zu lassen aber ihr schreibt da was vonb unkuendbar, so dass ich vermute dass das eher nichts wird. Dann gaebe es dann noch das E Visum. Bin jetzt zu faul zum schreiben. Mehrere Infos dazu hier: http://www.go-amerika.net/die-versch...-e2-visum.html Dann bleibt eigentlich nur noch eine Moeglichkeit. Die Teilnahme an der GC Lottery. Diese ist kostenlos und geht Anfang Oktober wieder los. Das mit den 2 Wohnsitzen geht leider auch nicht so wie ihr euch das vorstellt. Geändert von LH 462 (January 5th, 2010 um 03:58 PM Uhr) |
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Auch wenn ich mich jetzt unbeliebt mache..
![]() lasst euch sagen das das "Urlaubsleben" in USA und das richtige Leben ein rasanter Unterschied ist... Da ihr unkuendbare Berufe habt, nehme ich mal an das ihr ver-beamtet seit,wenn ja, seit ihr in USA garnix,denn das Beamtentum wie in D gibt es hier nicht,ergo habt ihr auch keinen Beruf in dem Sinne wo man anstaendig verdient, sondern muesstet euch von unten nach oben arbeiten in was fuer einer Branche auch immer... Jetzt nicht falsch verstehen...will euch nix ausreden oder schlecht machen, nur einen unkuendbaren Job aufgeben fuer eine ungewisse Zukunft wuerde ich in eurem Alter nicht...ansonsten ist das Alter ok...wir waren aelter als wir nach USA gegangen sind und obwohl wir es "einfach" hatten weil wir ueber die Arbeit gekommen sind,war es verdammt schwer am Anfang. Das mit 2 Wohnsitzen geht nicht..ihr haettet dann einen ersten in D und einen ersten in USA ....man kann sich durchaus als Auslaender in USA ein Haus/Wohnung kaufen,kann allerdings nur 90 bzw. 180 ( mit B-Visa) Tage am Stck bleiben (wenn der Officer sie gibt)
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ich wuerde mal sagen , jetzt ganz ehrlich, wer einen unkuendbaren job aufgibt muss echt leichtsinng sein, das ist heute sehr selten, da kann man lieber oefter lange in den urlaub fahren, ich verstehe nicht dass leute denen es finanziell nicht schlecht geht ihre existenz aufs spiel setzen wollen um in den USA zu leben, hier nochmal ganz von vorne anfangen und vieleicht einen minimum-wage job nehmen muessen
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Fanatiker koennen jederzeit aus dem Rahmen fallen,obwohl sie nicht im Bilde sind |
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Das sind aber alles durchweg Rentner, oder Schwerreiche Leute, die es sich leisten koennen, nicht zu arbeiten. Solltet ihr euch das so leisten koennen, dann steht eurem Traum nichts im Wege. Dann koennt ihr das doch locker mit dem B-Visum so gestalten, dass ihr im Jahr bis zu 180 Tagen in USA lebt. |
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Hallo, da bin ich wieder. Sorry, dass ich erst jetzt wieder zurück bin, aber ich war ein paar Wochen auf einem Lehrgang und da das hier die Service-Wüste Deutschland ist, standen da nur 3 PC für ca. 100 Leute zur Verfügung und Internet über WLan gab es nicht. Zu Flabbes: wir sind beide Polizeibeamte. Ich selber arbeite bei der Kripo und dort im Bereich Sexualdelikte und Kinderpornografie und mein Mann ist bei der zivilen Truppe im "Außebereich". Ich verstehe, dass das leichtsinnig wäre, das einfach hinzuschmeißen, aber wir machen uns ja schon so unsere Gedanken. Wenn dem nicht so wäre, hätte ich schon längst die Koffer gepackt. Das mit dem B-Visum ist ne super Idee. Mit einem halben Jahr pro Jahr wäre ich schon glücklich, dafür müssten wir dann nur den Vorruhestand hinbekommen. So einfach Kopflos auswandern mag ich in dem Alter nicht mehr. Wenn ich jetzt 20 wäre, gäbe es kein Halten mehr, das wär man klar. Zu meinen Qualifikationen kann ich nur sagen, dass ich nebenbei ein bisschen Kampfsport mache (bis zum letzten Jahr habe ich noch Kinder in Karate unterrichtet), habe aber leider kurz vor dem Braungurt meinen Trainer verloren, weil er weggezogen ist. Ich könnte demnach nur irgendwo assistieren. Jetzt habe ich mit Kickboxen angefangen aber da muss ich mich halt noch hocharbeiten. Nebenbei gehe ich noch reiten und da versuche ich grade, im Westernbereich etwas sicherer zu werden. Tja, ansonsten habe ich mal eine Ausbildung als ganz normale Verkäuferin gemacht und als Sekretärin habe ich auch schon gearbeitet. Vor dem Polizei-Job habe ich quasi noch "richtig" gearbeitet
. Im Großen und Ganzen kann man eigentlich nur sagen: unser Hindernis ist unser Job !!!!! Wie läuft das mit dem B-Visum? Wo muss man das beantragen? Was braucht man dann dafür, bzw. was muss man dafür können???Nochmals Sorry für die späte Rückmeldung. |
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Zitat:
in den 60 wurdet ihr immer "bullen" genannt...lol lang ist es her. mit dem vwp koennt ihr ohne visa bis zu 90 tagen einreisen, das kann aber nicht verlaengert werden, ihr muesst zurueck. ein b-2 (urlauber) visa wird auf der us botschaft beantragt. mit diesem b-2 visa bekommt man in der regel 6 monate am poe. dieses b-2 visa kann einmal bis zu 6 monaten in den usa verlaengert werden. alles zusammen..es muss aber bedacht werden, das der beamte am poe das letzte sagen hat ueber die laenge der aufenhaltsdauer. http://www.go-amerika.net/die-versch...b-2-visum.html Besucher (B-Visum) - Diplomatische Vertretungen der USA in Deutschland
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lieber arm dran, als arm ab |
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Zitat:
Im Allgemeinen benötigen ausländische Personen zur Einreise in die USA ein Visum: entweder ein Nichteinwanderungsvisum für den vorübergehenden Aufenthalt oder ein Einwanderungsvisum für den unbegrenzten Aufenthalt. Das "B" Besuchervisum ist ein Nichteinwanderungsvisum für Personen, die zu geschäftlichen Zwecken (B-1) oder zu privaten Zwecken (B-2) für einen vorübergehenden Aufenthalt in die USA einreisen wollen. Personen, die vorhaben, zu anderen Zwecken in die USA einzureisen, z.B. Studenten, Inhaber einer befristeten Arbeitsgenehmigung, Flugzeug- und Schiffsbesatzungen, Journalisten, usw., müssen andere, dem Zweck der Reise entsprechende Visakategorien beantragen. VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE ERTEILUNG EINES VISUMS Antragsteller auf Besuchervisa müssen nachweisen, dass sie die Bestimmungen des Gesetzes über Einwanderung und Staatsbürgerschaft (Immigration and Nationality Act) erfüllen. Das Gesetz geht von der Annahme aus, dass jeder Antragsteller auf ein Visum die Absicht hat, einzuwandern. Daher müssen Antragsteller auf Besuchervisa diese Annahme widerlegen, indem sie folgendes glaubhaft nachweisen: • dass die Reise in die USA aus geschäftlichen bzw. privaten Gründen erfolgen wird; • dass der Aufenthalt auf eine bestimmte Dauer begrenzt sein wird; • dass der Antragsteller außerhalb der USA einen festen Wohnsitz sowie andere verbindliche Verpflichtungen hat, die ihn nach Beendigung des Besuchs zur Rückreise ins Ausland veranlassen werden. GRÜNDE FÜR DIE VERWEIGERUNG EINES VISUMS - MÖGLICHE AUSNAHMEGENEHMIGUNGEN Im Antragsformular (DS-156) für ein Nichteinwanderungsvisum werden Personengruppen aufgelistet, die nach dem amerikanischen Gesetz vom Erhalt eines Visums ausgeschlossen sind. In manchen Fällen kann ein Antragsteller, der zu diesem Personenkreis gehört, jedoch im übrigen die Voraussetzungen für den Besucherstatus erfüllt, mit Hilfe einer Ausnahmegenehmigung ein Visum erhalten. DIE BEANTRAGUNG EINES BESUCHERVISUMS Antragsteller auf ein Besuchervisum müssen den Antrag bei der für Sie zuständigen Konsularabteilung stellen. Obwohl der Antrag grundsätzlich in jeder konsularischen Vertretung der USA im Ausland gestellt werden kann, wird es außerhalb des Landes des ständigen Wohnsitzes schwieriger sein, den Anspruch auf Erteilung eines Visums nachzuweisen. Erforderliche Unterlagen: Jeder Antragsteller auf ein Besuchervisum muss folgendes vorlegen: • für deutsche Staatsbürger den mindestens für die Dauer des Aufenthaltes gültigen Reisepass. Bei Staatsbürgern mancher anderer Länder muss der Pass bei Ausreise aus den USA noch sechs Monate gültig sein; • ein elektronisches Antragsformular DS-156 pro Antragsteller (egal welchen Alters). Das Antragsformular muss online auf der Website http://evisaforms.state.gov ausgefüllt werden; • männliche Antragsteller zwischen 16 und 45 müssen auch das Formular DS-157 einreichen; • ein neueres Passbild für jeden Antragsteller, egal welchen Alters; • Nachweis Ihrer Absicht, die USA nach einem vorübergehenden Aufenthalt wieder zu verlassen; • für jeden Antrag eine Visa-Zahlungsbestätigung über die Visa-Antragsgebühr. • einen adressierten, frankierten (bitte nur Briefmarken in EURO!) Rückumschlag, der groß genug für den Pass ist (kein Einschreiben). Weitere Unterlagen Antragsteller müssen glaubhaft nachweisen, dass sie nach dem amerikanischen Gesetz die Voraussetzungen für den Besucherstatus erfüllen. Nachweise, aus denen der Zweck der Reise und die Absicht des Antragstellers zu ersehen sind, dass er die Vereinigten Staaten nach einem zeitlich begrenzten Aufenthalt verlassen wird, sowie ein Nachweis über die finanziellen Vorkehrungen, die zur Deckung der Reise- und Aufenthaltskosten getroffen wurden, können vorgelegt werden. Angesichts der sehr unterschiedlichen Lebensumstände der einzelnen Antragsteller ist es nicht möglich, die Art der erforderlichen Nachweise exakt anzugeben. Für Personen, die aus geschäftlichen Gründen in die USA einreisen wollen, wäre es z.B. empfehlenswert, ein Schreiben der entsprechenden Firma, aus dem der Zweck der Reise, die voraussichtliche Aufenthaltsdauer und die Absicht der Firma hervorgeht, die Kosten der Reise zu tragen, beizulegen. Personen, die aus privaten Gründen in die USA einreisen wollen, können z.B. eine Bestätigung des Arbeitgebers über ein bestehendes Arbeitsverhältnis, Briefe von Verwandten oder Bekannten in den USA, die sie besuchen wollen, die Bestätigung der Teilnahme an einer geplanten Urlaubsreise oder die Erklärung eines Arztes über eine beabsichtigte medizinische Behandlung vorlegen. Antragsteller, die nicht über ausreichende eigene finanzielle Mittel verfügen, um ihren Lebensunterhalt in den USA zu bestreiten, müssen glaubhaft nachweisen, dass eine interessierte Person sie unterstützen wird. Besucher dürfen während ihres Aufenthaltes in den USA keine Beschäftigung annehmen. Je nach individuellen Lebensumständen können Antragsteller andere Beweismittel bringen, die den Zweck der Reise belegen und verbindliche Verpflichtungen nachweisen, z.B. familiäre oder berufliche Bindungen, die ihre Rückreise nach einem Kurzaufenthalt erforderlich machen. Das Visainterview Um einen Interviewtermin zu vereinbaren, wenden Sie sich bitte an unseren Visa-Informationsdienst. • Live Service: 0900 1-850055 (EUR 1.86/Min). 7 - 20 Uhr, Montag - Freitag. • Neue Servicenummer für Antragsteller außerhalb Deutschlands und für Anrufer, die 0900 Nummern nicht erreichen können: +49 (0)9131-772-2270. EUR 15 pro Anruf, Zahlung erfolgt per Kreditkarte, MasterCard und Visa werden akzeptiert. 7 - 20 Uhr, Montag - Freitag. ZUSÄTZLICHE HINWEISE FÜR ANTRAGSTELLER Ein Visum behält bis zum Verfallsdatum seine Gültigkeit, es sei denn es wurde vorher für ungültig erklärt. Daher kann der Reisende, der ein gültiges Besuchervisum in einem abgelaufenen Reisepass hat, dieses in Verbindung mit einem neuen gültigen Reisepass selber Nationalität für die Einreise in die USA benutzen. Zur Beantragung von Besuchervisa ist es nicht notwendig, bezahlte Hilfe in Anspruch zu nehmen, um die Antragsunterlagen vorzubereiten. Der Versuch, durch Betrug bzw. durch vorsätzlich falsche Darstellung eines wesentlichen Tatbestandes ein Visum zu erhalten, kann die unwiderrufliche Ablehnung des Antrags oder die Verweigerung der Einreise in die USA zur Folge haben. Sollte der Konsularbeamte die Ablehnung eines Visaantrages für notwendig befinden, kann der Antragsteller erneut ein Visum beantragen, wenn er durch Vorlage neuer Beweismittel den Grund der Ablehnung widerlegen kann. Konsularbeamte sind nicht zur Überprüfung eines solchen Antrags verpflichtet, wenn keine neuen Beweismittel vorgelegt werden können. EINREISEVERFAHREN Antragsteller müssen sich der Tatsache bewußt sein, dass ein Visum keine Gewähr zur Einreise in die USA darstellt. Die US-Einwanderungsbehörde United States Citizenship and Immigration Services (USCIS) ist berechtigt, die Einreise zu verweigern. Auch legt diese Einwanderungsbehörde, nicht der Konsularbeamte, die Dauer des Aufenthalts in den USA fest. Am Einreiseort muss ein Beamter der Einwanderungsbehörde die Einreise in die USA genehmigen. Zu diesem Zeitpunkt wird das USCIS Formular I-94, Beleg der Ein- und Ausreise, auf dem die genehmigte Dauer des Aufenthalts vermerkt wird, in den Reisepass geheftet. Besucher, die über die auf dem Formblatt angegebene Frist hinaus bleiben wollen, müssen sich mit USCIS in Verbindung setzen und das Formblatt I-539, Verlängerung des Aufenthaltes, anfordern. Die Entscheidung darüber, ob einem Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltes stattgegeben wird, trifft allein USCIS bei der Einreise. http://www.us-botschaft.de/germany-g...chervisum.html
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Warum soll's uns schlecht gehn wenn's uns gut gehn kann! |
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Das B-2 Visum muesst ihr bei der amerikanischen Botschaft/Konsulat beantragen. Wichtig ist vor allem eine gute Begruendung warum ihr laenger als 90 Tage bleiben wollt, Nachweise/Belege*, aus denen hervorgeht, dass ihr nach Ablauf wieder ausreisen werdet, dann noch finanzielle Belege, dass ihr euch den Aufenthalt auch leisten koennt.
Das B-Visum wird haeufig fuer 10 Jahre erteilt - nicht immer. * Mietvertrag/Eigentum, Arbeitsstelle etc.
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The mind is like a parachute. It doesn't work unless it's open |
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Zitat:
das heisst: in dieser zeit (10 Jahre) koennt ihr jedes jahr bis zu 6 monaten im lande bleiben.
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Warum soll's uns schlecht gehn wenn's uns gut gehn kann! |
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Zitat:
...aber auch mit euren anderen Jobs koenntet ihr nur auf B -Visa einreisen....Zitat:
"Bezahlung" und illegal... Also wenn im Ruhestand eure Renten fuer 2 Haushalte reichen..go for it...
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Ja duerfen darfste schon, nur musste mit mehr Fragen als ueblich rechnen,weil du ja ankreuzen musst das dir ein Visa abgelehnt wurde...du wirst aber doch nicht wieder alles hinschmeissen wollen!!!!!
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Hallo, ich denke, da müssen wir wohl tatsächlich auf unseren Ruhestand warten, vielleicht bekommen wir ihn ja noch vorgezogen, aber auch das dauert dann noch ein paar Jahre. Da wir keine Kinder haben, könnte es dann finanziell auch klappen. Schade eigentlich. Eines steht fest, ich glaube, wir sind im falschen Land geboren. Wenn ich mich denn mal an das Konsulat wende, um Infos zu bekommen, werden wir dann registriert und bekommen Probleme, wenn wir wieder zum Urlaub rein wollen?
Zitat:
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